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Der Ausweis und die Verwaltung von öffentlicher oder anderer Bezuschussung zu Investition erfolgt häufig über den Ausweis eines Sonderpostens in der Bilanz.
Die Auflösung des Sonderpostens führt zu Erträgen, denen die Aufwände aus der Abschreibung des Anlagegutes gegenüberstehen. So kommt es zu den geringsten Auswirkungen auf die GuV pro Jahr.

Hinweis

Beta-Feature: Es handelt sich bei den Funktionen um ein Beta-Feature („Förderbeträge“), das zunächst aktiviert werden muss. Wenden Sie sich hierzu an Ihren Berater, den Support oder den Vertrieb. Nutzungsvoraussetzung ist die Lizenz Anlagenbuchhaltung.

Anlegen eines Fördertopfs

Der Fördertopf umfasst alle Gelder, die Sie aus einer Quelle (Kontakt, Fördergeber) erhalten haben. Dieser Betrag wird auf einem passiven Bilanzkonto gesammelt.

Wechseln Sie zu Finanzen > Investitionsförderung > Fördertopfverwaltung

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Über Hinzufügen legen Sie einen Fördertopf an.

Vergeben Sie einen aussagekräftigen Namen und optional eine freie Kennung. Weisen Sie danach ein passives Bilanzkonto zu (z. B. 0949 in SKR03).

Hinweis

Im zugewiesenen Bilanzkonto müssen Sie im Sachkonten die relevanten Felder im Bereich Anlagenbuchhaltung einpflegen. Es kommt bei der Auflösung des Postens nicht zu Aufwands- sondern Ertragsbuchungen.

Erfassen Sie danach den Gesamtbetrag des Postens und den Fördergeber. Hierbei können Sie auf das Scopevisio Kontaktmanagement zugreifen. Dann bestimmen Sie die Förderart (z. B. „öffentlich“).

Info

Legen Sie einen Kontakt mit „Unbenannter Förderer“ (o. ä.) an.
Damit können Sie anonyme Spenden oder spontane Sammlungen verwalten.

Für zeitlich festgelegte Förderung können Sie einen Gültigkeitszeitraum bestimmen und informatorisch einen Strafzins (bei Nicht-Verwendung) erfassen.

Zum Schluss können Sie noch einen Förderbescheid oder ein anderes Dokument anhängen und einen Beschreibungstext erfassen.

Durch Speichern springen Sie wieder in die Übersicht der Fördertöpfe zurück.

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Förderbetrag zuweisen

Um einem Anlagegut eine Förderung zuzuweisen, öffnen Sie den Fördertopf mit Doppelklick (oder markieren und Bearbeiten) und wählen hinzufügen.

Grundsätzlich können Sie mit einem Fördertopf verschiedene Anlagegüter fördern und ebenso ein Anlagegut aus verschiedenen Töpfen fördern.

Der Name der Förderung ist vorbelegt, ebenso der Betrag mit dem nicht verbrauchten Restbetrag des Fördertopfs. Sie können dies aber editieren.

Schließlich weisen Sie noch das Anlagegut aus, wählen das Zugangsdatum und können optional eine Beschreibung erfassen.

Nach dem Speichern verringert sich der verfügbare Betrag des Fördertopfes und in der Anlagenkarte des geförderten Guts ist die Förderung im Formularreiter „Förderbeträge“ sichtbar.

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Auswertungen zur Investitionsförderung

Unter Anlagespiegel inkl. Investitionsförderung steht Ihnen der bekannte Anlagenspiegel erweitert um die zugewiesenen Förderbeträge zur Verfügung. Diese sind abgesetzt dargestelltWenn Sie Investitionsförderung einsetzen wollen, benötigen Sie die Lizenz für die Anlagenbuchhaltung.
Dann können Sie unter Stammdaten > Anlagenbuchhaltung einrichten Investitionsförderung aktivieren.

Prozessual gehen Sie wie folgt vor:
Bei Erhalt einer Fördersumme wird diese in der Regel auf ein besonderes Erlöskonto gebucht. Wenn die Verwendung zur Investitionsförderung (also Anschaffung von Anlagevermögen) feststeht, buchen Sie den (Teil-)Betrag der Förderung auf ein Passivkonto um (SKR03 z. B. 0949 “Sonderposten für Zuschüsse und Anlagen”).

Hinweis

Das Passivkonto wird im Abschreibungslauf angesprochen. Sie müssen in den Stammdaten die Anbu-Konten zuweisen. Anstelle der Aufwandskonten verwenden Sie jedoch Erlöskonten (SKR03, ein Konto der Klasse 2).

Nun können Sie über Fördertopfverwaltung den ersten Fördertopf anlegen und anschließend aus diesem Fördertopf den angeschafften Anlagegütern Förderbeträge zuweisen.

Die gewinnerhöhende Auflösung des Förderbetrags geschieht automatisch im normalen Abschreibungslauf und mindert so die Ergebnisbelastung durch den Abschreibungsaufwand.