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Der Ausweis und die Verwaltung von öffentlicher oder anderer Bezuschussung zu Investition erfolgt häufig über den Ausweis eines Sonderpostens in der Bilanz.
Die Auflösung des Sonderpostens führt zu Erträgen, denen die Aufwände aus der Abschreibung des Anlagegutes gegenüberstehen. So kommt es zu den geringsten Auswirkungen auf die GuV pro Jahr.

Wenn Sie Investitionsförderung einsetzen wollen, benötigen Sie die Lizenz für die Anlagenbuchhaltung.
Dann können Sie unter Stammdaten > Anlagenbuchhaltung einrichten Investitionsförderung aktivieren.

Beta-Feature: Bis zum Juni-Release 2024 können Sie die Funktionen nur als Beta-Feature aktivieren („Förderbeträge“). Wenden Sie sich hierzu an Ihren Berater, den Support oder den Vertrieb.

Prozessual gehen Sie wie folgt vor:
Bei Erhalt einer Fördersumme wird diese in der Regel auf ein besonderes Erlöskonto gebucht. Wenn die Verwendung zur Investitionsförderung (also Anschaffung von Anlagevermögen) feststeht, buchen Sie den (Teil-)Betrag der Förderung auf ein Passivkonto um (SKR03 z. B. 0949 “Sonderposten für Zuschüsse und Anlagen”).

Das Passivkonto wird im Abschreibungslauf angesprochen. Sie müssen in den Stammdaten die Anbu-Konten zuweisen. Anstelle der Aufwandskonten verwenden Sie jedoch Erlöskonten (SKR03, ein Konto der Klasse 2).

Nun können Sie über Fördertopfverwaltung den ersten Fördertopf anlegen und anschließend aus diesem Fördertopf den angeschafften Anlagegütern Förderbeträge zuweisen.

Die gewinnerhöhende Auflösung des Förderbetrags geschieht automatisch im normalen Abschreibungslauf und mindert so die Ergebnisbelastung durch den Abschreibungsaufwand.

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