Versionen im Vergleich

Schlüssel

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  1. Wenn Sie Ihre Ausgangsrechnungen als Forderung erfassen (Offene-Posten-Buchhaltung), werden die Umsatzsteuerbeträge zunächst auf die Umsatzsteuerkonten „Umsatzsteuer nicht fällig“ gebucht.

  2. Prüfen Sie in der Steuermatrix (Systemmenü > Buchhaltung verwalten > Steuermatrix), ob für alle relevanten Steuerschlüssel die Konten “Umsatzsteuer, nicht fällig” angelegt sind. 

  3. Für Geschäftsvorfälle, die steuerfrei (z. B. Faktura mit reverse-charge) gebucht werden, sollte direkt ein Steuerschlüssel U0 angelegt sein.
    Bei Erlösbuchungen mit Steuerschuldumkehr empfehlen sich Schlüssel wie “ZM-SL” oder “ZM-LIE”, um die Zusammenfassende Meldung besser vorzubereiten.

  4. Die Umbuchung von den Umsatzsteuerkonten „Umsatzsteuersteuer nicht fällig“ auf „Umsatzsteuer fällig“ erfolgt durch Ansprechen des Personenkontos mit einem Finanzkonto. 

Info

Definieren Sie mindestens ein Umbuchungskonto und (z.B. durchlaufende Posten) sowie die Geldtransitkonten als Finanzkonten (Konten im Kontenplan als Finanzkonto kennzeichnen).
Finanzkonten müssen die Erfassung eines Steuerschlüssels ermöglichen, die Kombination „Fester Steuerschlüssel“ ohne Angabe eines Schlüssels im Sachkontenstamm verhindert das Buchen.

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Die Buchungen von Umsatzsteuer "nicht fällig" auf die Standardkonten sehen Sie im Buchungsprotokoll.

Hinweis

Achtung! Das Ausziffern im innerhalb einer OP-Bereich Liste löst keine Umsatzsteuerumbuchung aus!
Ein so ausgezifferter Umsatz erscheint nicht in der Umsatzsteuervoranmeldung.