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Hinweise zur Ist-Besteuerung

In Deutschland ist die Umsatzbesteuerung nach vereinbarten Entgelten (sogenannte Soll-Besteuerung) die Regel. Unter bestimmten Voraussetzung können Sie jedoch auch die Ist-Besteuerung anwenden und Ihre Liquidität entlasten.
Weitere Informationen zur Soll- und Ist-Besteuerung finden Sie hier.

Um mit Scopevisio eine korrekte Umsatzsteuervoranmeldung mit der Einstellung "Ist-Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten" zu erzeugen, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

  1. Wenn Sie Ihre Ausgangsrechnungen als Forderung erfassen (Offene-Posten-Buchhaltung), werden die Umsatzsteuerbeträge zunächst auf die Umsatzsteuerkonten „Umsatzsteuer nicht fällig“ gebucht.

  2. Prüfen Sie in der Steuermatrix (Systemmenü > Buchhaltung verwalten > Steuermatrix), ob für alle relevanten Steuerschlüssel die Konten “Umsatzsteuer, nicht fällig” angelegt sind. 

  3. Für Geschäftsvorfälle, die steuerfrei gebucht werden, sollte direkt ein Steuerschlüssel U0 angelegt sein.
    Bei Erlösbuchungen mit Steuerschuldumkehr empfehlen sich Schlüssel wie “ZM-SL” oder “ZM-LIE”, um die Zusammenfassende Meldung besser vorzubereiten.

  4. Die Umbuchung von den Umsatzsteuerkonten „Umsatzsteuersteuer nicht fällig“ auf „Umsatzsteuer fällig“ erfolgt durch Ansprechen des Personenkontos mit einem Finanzkonto. 

Definieren Sie mindestens ein Umbuchungskonto (z.B. durchlaufende Posten) sowie die Geldtransitkonten als Finanzkonten (Konten im Kontenplan als Finanzkonto kennzeichnen).
Finanzkonten müssen die Erfassung eines Steuerschlüssels ermöglichen, die Kombination „Fester Steuerschlüssel“ ohne Angabe eines Schlüssels im Sachkontenstamm verhindert das Buchen.

In der Buchungsmaske wird der Steuerschlüssel in der Zeile des Finanzkontos erfasst. Bei eindeutigen Schlüsselzuordnungen aus dem ausgezifferten Posten schlägt Scopevisio direkt den Schlüssel vor.

Bei OPs mit mehreren Steuersachverhalten (Offene Posten mit unterschiedlichen Steuerschlüsseln) ist die Zeile des Finanzkontos zu splitten.

Die Buchungen von Umsatzsteuer "nicht fällig" auf die Standardkonten sehen Sie im Buchungsprotokoll.

Das Ausziffern innerhalb einer OP-Liste löst keine Umsatzsteuerumbuchung aus!
Ein so ausgezifferter Umsatz erscheint nicht in der Umsatzsteuervoranmeldung.