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Die umsatzsteuerliche Organschaft
Mit Scopevisio ganz einfach zur umsatzsteuerlichen Organschaft!
Verwalten Sie mit Scopevisio mehrere Gesellschaften, die (eventuell sogar Instanz-übergreifend) zu einer Organschaft gehören? Ein paar wenige Einstellungen genügen, und Sie erstellen ganz komfortabel in einer jeden Gesellschaft für den Zeitraum der Konsolidierung eigene Umsatzsteuer-Voranmeldungen und geben diese dann an den vorher festgelegten Organträger weiter. Sobald diesem die Voranmeldungen aller Organgesellschaften vorliegen, reicht er sie samt seiner eigenen in konsolidierter Form beim Finanzamt ein – das war’s. Einfacher geht es kaum.
Zuerst müssen die jeweiligen Gesellschaften ihre Rolle als Organ oder Träger und den Konsolidierungszeitraum bestimmen. Wir beschreiben dementsprechend die vorzunehmenden Schritte separat auf die jeweilige Rolle zugeschnitten.
Bei der eigentlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung unterscheidet sich das Vorgehen ebenfalls rollenbezogen bei Organ- und Trägergesellschaft.
Rechte und Einstellungen
Die Organgesellschaft
Die Rechte
In der Organgesellschaft aktivieren Sie unter Systemmenü (Scopevisio-Icon oben links in der Ecke) > Systemadministration > Profile und Rechte der Benutzer verwalten im Rechteprofil „Finanzen - alle Rechte“ das Recht Konsolidierungseinstellungen. Speichern Sie Ihre Einstellungen.
Die Einstellungen
Gehen Sie zu Systemmenü (Scopevisio-Icon oben links in der Ecke) > Buchhaltung verwalten > Gesellschaft > Konsolidierungseinstellungen. Hier legen Sie den Zeitraum fest, für den die Konsolidierung gelten soll. Ein Enddatum ist nicht zwingend erforderlich. Die beiden oberen Felder sind in der Organgesellschaft als eine Art Absicherung gedacht - Sie können frei gelassen oder mit den Daten der übergeordneten Trägergesellschaft befüllt werden. So stellen Sie sicher, dass keine außer der von Ihnen hier hinterlegten Gesellschaft Ihre USt-Voranmeldungen abrufen kann.
Die Trägergesellschaft
Die Rechte
In der Trägergesellschaft aktivieren Sie unter Systemmenü (Scopevisio-Icon oben links in der Ecke) > Systemadministration > Profile und Rechte der Benutzer verwalten im Rechteprofil „Finanzen - alle Rechte“ die Rechte Konsolidierungseinstellungen und Umsatzsteuer-Konsolidierung. Speichern Sie Ihre Einstellungen.
Überprüfen Sie, ob im Rechteprofil „Kontakte -alle Rechte“ das Recht Mandantenzugangsverwaltung/Mandantenportal aktiviert ist – falls nicht, tun Sie dies jetzt und speichern Sie.
Die Einstellungen
Gehen Sie zu Systemmenü (Scopevisio-Icon oben links in der Ecke) > Systemadministration > Buchhaltung verwalten > Gesellschaft > Konsolidierungseinstellungen. Hier legen Sie den Zeitraum fest, für den die Konsolidierung gelten soll. Ein Enddatum ist nicht zwingend erforderlich. Die beiden oberen Felder lassen Sie frei.
Unter Organisation > Mandanten > Mandantenportal finden Sie eine Übersicht über alle bereits verknüpften Gesellschaften. Falls der Menüpunkt nicht zu sehen ist, benutzen Sie bitte die Funktionssuche im Scopenfeld.
Hinweis: Wird Ihnen dieser Menüpunkt nicht angezeigt, aktivieren Sie ihn wie folgt: Mit Strg+D gelangen Sie in das Direktstart-Formular. Geben Sie hier "feat" ein und bestätigen Sie den angebotenen Eintrag "Feature Konfiguration" mit OK. Es öffnet sich das Formular "Features". Setzen Sie den Haken bei "Mandantenzugangsverwaltung" und speichern Sie Ihre Eingabe.
Bei Bedarf fügen Sie unter Organisation > Mandanten > Mandantenportal weitere Gesellschaften durch Klick auf den Button Hinzufügen (1) hinzu:
Geben Sie die Daten der hinzuzufügenden Gesellschaft ein. Benutzerkennung und Passwort sind identisch zu Ihren Anmeldedaten mit denen Sie sich üblicherweise bei dieser Instanz (Kundennummer) anmelden.
Als Mandant bekommen Sie nur Gesellschaften vorgeschlagen, für die Sie berechtigt sind.
Speichern Sie Ihre Eingaben und gehen Sie zum vorhergehenden Formular zurück.
Diese Einstellungen prüfen die Rechte des angegebenen Nutzer. Wurde der Nutzer gesperrt oder gelöscht, stellen Sie bitte die Verknüpfung unter Zuhilfenahme eines aktiven Nutzers erneut her.
Eine Gesellschaft, die der Trägergesellschaft für den oben bestimmten Konsolidierungszeitraum als Organ untergeordnet sein soll, muss hier aufgeführt sein, ein aktiver Status ist dafür nicht zwingend erforderlich.
Dasselbe gilt für die zugeordneten Gesellschaften: Die Trägergesellschaft muss wie ein Organ mit angelegt werden.
Über Finanzen > Umsatzsteuer: GO Meldungen: Umsatzsteuer-Konsolidierung (2) gelangen Sie zum Formular Konsolidierte Umsatzsteuer.
Von hier aus gehen Sie im GO Meldungen über den Link Zugeordnete Gesellschaften (3) zum gleichnamigen Formular.
Fügen Sie über den Button Hinzufügen (4) alle zu Ihrer Trägergesellschaft dazugehörigen Organgesellschaften inklusive Ihrer eigenen hinzu.
Ausschließlich im Mandantenportal aufgeführte Gesellschaften stehen hier zur Auswahl. Speichern Sie Ihre Eingaben (5).
In dieser Übersicht sehen Sie jetzt alle zur Organschaft gehörigen Gesellschaften.
Die konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung
Nachdem die Gesellschaften miteinander verknüpft sind, können Sie nun die Organschaftsmeldung erstellen.
Gehen Sie am besten zuerst in alle Organgesellschaften, die nicht auch Organträger sind.
Die Organgesellschaft
Nachdem alle oben beschriebenen Einstellungen einmalig erfolgt sind, unterscheidet sich für eine Organgesellschaft das Vorgehen bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung nicht vom Standardfall.
Scopevisio erkennt aber an der Eingabe eines Konsolidierungszeitraumes, dass es sich bei der Gesellschaft um eine Organgesellschaft handelt und stellt die Umsatzsteuer-Voranmeldung, anstatt sie direkt an das Finanzamt weiterzugeben, der designierten Trägergesellschaft bereit. Klicken Sie dazu auf den entsprechenden Link.
Im Formular Umsatzsteuer-Voranmeldung werden die Details der Voranmeldung wiedergegeben, bevor sie an den Träger weitergereicht werden.
Das folgende Formular kündigt die Bereitstellung der Voranmeldung an...
... und bestätigt sie anschließend.
Schließen Sie das Formular, sehen Sie in der Übersicht der USt-VA den bestätigten Status der Bereitstellung.
Die Trägergesellschaft holt sich die bereitgestellten Daten zu gegebener Zeit ab, ohne dass es weiterer Aktionen von Seiten der Organgesellschaft bedarf.
Die Trägergesellschaft
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung erfolgt in der Trägergesellschaft mehrschrittig. Bevor sie sie an das Finanzamt übergeben kann, muss sie sowohl ihre eigene erstellen, wie auch die von den Organgesellschaften bereitgestellten einsammeln, um sie dann alle kumuliert an das Finanzamt weiterzugeben. Die beiden ersten Punkte können zeitlich unabhängig voneinander und in keiner vorgeschriebenen Reihenfolge erfolgen. Die Übermittlung durch den Organträger kann erst erfolgen, wenn alle zugeordneten Organe ihre Daten für den Übermittlungszeitraum bereitgestellt haben.
Im Formular Finanzen > Umsatzsteuer erkennen Sie am Eintrag in der Spalte USt-VA, ob bzw. ab wann eine Organschaft besteht, wenn hier "An Organträger bereitstellen" zu lesen ist (1).
Klicken Sie auf diesen Link oder auf Meldungen: Umsatzsteuer-Voranmeldung (2), so öffnet sich das Formular Umsatzsteuer-Voranmeldung im übernächsten Screenshot.
Unter Finanzen > Umsatzsteuer: GO Meldungen: Umsatzsteuer-Konsolidierung (3) gelangen Sie zur Übersicht der konsolidierten Umsatzsteuer-Voranmeldungen.
Im Formular Umsatzsteuer-Voranmeldung berechnen Sie ausschließlich die Umsatzsteuer Ihrer eigenen Gesellschaft. Diese stellen Sie, wie bereits im Abschnitt zur Organgesellschaft beschrieben, für den Organträger (Ihre eigene Gesellschaft in ihrer Doppelfunktion) bereit (4).
Das folgende Formular bereitet die Bereitstellung der Voranmeldung vor...
... und bestätigt sie anschließend.
Schließen Sie die beiden vorhergehenden Formulare.
Gehen Sie zu Finanzen > Umsatzsteuer zurück und über den Link "Umsatzsteuer-Konsolidierung" in die Übersicht der konsolidierten Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Klicken Sie hier auf den Link "An Finanzamt übermitteln" der Periode, die Sie übermitteln möchten.
Es öffnet sich ein Formular, das die der Organschaft zugeordneten Gesellschaften und den Status ihrer USt-VA zeigt.
Klicken Sie auf den Button "Organmeldungen abholen", um die in den Organgesellschaften bereitgestellten USt-VA abzuholen.
Sie sehen den Meldebetrag (1), den Status der abgeholten USt-VA (2) und die Voranmeldungen werden in einem nächsten Schritt kumuliert angezeigt (3).
Aus dieser Ansicht heraus geben Sie die USt-VA nun wie hier beschrieben bei einer regulären, nicht konsolidierten USt-VA an das Finanzamt weiter:
Übermitteln Sie mit einem Software-Zertifikat, geben Sie Ihre Daten ein (1) und übermitteln dann mit Klick auf den gleichlautenden Button (2).
Scopevisio meldet Ihnen die erfolgreiche Übermittlung Ihrer konsolidierten Umsatzsteuer-Voranmeldung zurück. Sie können die Formulare danach schließen.