Info |
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In Deutschland ist die Umsatzbesteuerung nach vereinbarten Entgelten (sogenannte Soll-Besteuerung) die Regel. Unter bestimmten Voraussetzung können Sie jedoch auch die Ist-Besteuerung anwenden und Ihre Liquidität entlasten. |
Um mit Scopevisio eine korrekte Umsatzsteuervoranmeldung mit der Einstellung "Ist-Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten" zu erzeugen, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Wenn Sie Ihre Ausgangsrechnungen als Forderung erfassen (Offene-Posten-Buchhaltung), werden die Umsatzsteuerbeträge zunächst auf die Umsatzsteuerkonten „Umsatzsteuer nicht fällig“ gebucht.
Prüfen Sie in der Steuermatrix (Systemmenü > Buchhaltung verwalten > Steuermatrix), ob für alle relevanten Steuerschlüssel die Konten “Umsatzsteuer, nicht fällig” angelegt sind.
Für Geschäftsvorfälle, die steuerfrei (z. B. Faktura mit reverse-charge) gebucht werden, sollte direkt ein Steuerschlüssel U0 angelegt sein.
Bei Erlösbuchungen mit Steuerschuldumkehr empfehlen sich Schlüssel wie “ZM-SL” oder “ZM-LIE”, um die Zusammenfassende Meldung besser vorzubereiten.Die Umbuchung von den Umsatzsteuerkonten „Umsatzsteuersteuer nicht fällig“ auf „Umsatzsteuer fällig“ erfolgt durch Ansprechen des Personenkontos mit einem Finanzkonto.
Info |
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Definieren Sie mindestens ein Umbuchungskonto und (z.B. durchlaufende Posten) sowie die Geldtransitkonten als Finanzkonten (Konten im Kontenplan als Finanzkonto kennzeichnen). |
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Die Buchungen von Umsatzsteuer "nicht fällig" auf die Standardkonten sehen Sie im Buchungsprotokoll.
Hinweis |
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Achtung! Das Ausziffern im innerhalb einer OP-Bereich Liste löst keine Umsatzsteuerumbuchung aus! |